Oberbürgermeister-Wahlen in Halle
KIRCHENKREIS Halle-Saalkreis ERMUTIGT ZUM BEKENNTNIS ZU RELIGIÖSER VIELFALT Zur verfassungsmäßig garantierten störungsfreien Religionsausübung zählt auch die Errichtung gottesdienstlicher Stätten. Die gilt für alle Glaubensrichtungen gleichermaßen. Wahlkampftaktischen Forderungen, die dieses Grundrecht auch nur partiell einzuschränken versuchen, erteilt der Evangelische Kirchenkreis Halle-Saalkreis…